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Anti-Korruptionspolitik

Zweck:

  • Schutz des guten Rufs von Bech Packaging sp. z o.o.: Die Aufrechterhaltung hoher ethischer Standards stärkt das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.

  • Sicherstellung der Rechtskonformität: Vermeidung rechtlicher und finanzieller Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen Anti-Korruptionsgesetze.

  • Förderung einer ethischen Kultur: Schaffung eines Arbeitsumfelds, das auf Integrität und Transparenz basiert.

  • Minimierung von Geschäftsrisiken: Verhinderung finanzieller und betrieblicher Verluste im Zusammenhang mit korrupten Praktiken.

 

1. Einführung

Diese Anti-Korruptionspolitik zielt darauf ab, klare Regeln und Verhaltensstandards bei Bech Packaging festzulegen, um ein Arbeitsumfeld zu gewährleisten, das frei von unlauteren Praktiken wie Bestechung, Machtmissbrauch oder Interessenkonflikten ist.

Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Führungskräfte, Unterauftragnehmer und Geschäftspartner, die mit Bech Packaging zusammenarbeiten.

 

2. Umfang der Anwendung

Die Richtlinie gilt für alle Aspekte der Geschäftstätigkeit von Bech Packaging, einschließlich der Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, öffentlichen Einrichtungen und anderen Dritten.

 

3. Definitionen

  • Korruption: Handlungen, bei denen ein unberechtigter Nutzen angeboten, versprochen, gewährt, angenommen oder gefordert wird, um einen ungerechtfertigten Vorteil zu erlangen.

  • Bestechung: Jede Form von geldwertem oder persönlichem Vorteil, der angeboten oder angenommen wird, um geschäftliche oder administrative Entscheidungen zu beeinflussen.

  • Interessenkonflikt: Eine Situation, in der die persönlichen oder privaten Interessen einer Person (z.B. finanzieller Gewinn, familiäre oder soziale Beziehungen) ihre Unparteilichkeit, Objektivität und Loyalität gegenüber beruflichen oder offiziellen Pflichten beeinträchtigen oder beeinflussen können. Infolgedessen kann dies zu Entscheidungen oder Handlungen führen, die nicht ganz im Interesse des Unternehmens oder der Organisation liegen, sondern dem privaten Nutzen der Person dienen.

  • Machtmissbrauch: Eine Situation, in der eine Person oder eine Einrichtung, die über bestimmte Befugnisse oder Autorität verfügt, diese in einer Weise nutzt, die nicht im Einklang mit dem Gesetz, der Ethik oder akzeptierten sozialen Normen steht, zu ihrem eigenen Vorteil oder zum Schaden anderer.

Es handelt sich um die Überschreitung oder den Missbrauch der erteilten Befugnisse, was zur Verletzung der Rechte und Interessen anderer Personen oder Einrichtungen führt.

 

4. Allgemeine Regeln

  • Keine Toleranz gegenüber Korruption: Bech Packaging sp. z o.o. akzeptiert keine Form von Korruption, einschließlich Bestechung, bezahlter Protektion oder Geldwäscherei.

  • Einhaltung von Gesetzen: Alle Aktivitäten von Bech Packaging sp. z o.o. müssen mit den geltenden nationalen und internationalen Gesetzen übereinstimmen.

 

5. Geschenke und Bewirtung

  • Erlaubte Aktivitäten: Die Annahme und das Anbieten von symbolischen Geschenken oder Bewirtung durch Mitarbeiter von Bech Packaging sp. z o.o. ist erlaubt, wenn dies im Einklang mit den normalen Geschäftspraktiken steht und keinen Einfluss auf Geschäftsentscheidungen hat. Die Mitarbeiter von Bech Packaging sp. z o.o. sind verpflichtet, sich vor dem Anbieten von Geschenken oder Bewirtung zu vergewissern, dass die internen Vorschriften des begünstigten Unternehmens solche Aktivitäten nicht verbieten.

  • Verbotene Aktivitäten: Es ist den Mitarbeitern von Bech Packaging sp. z o.o. untersagt, Geschenke anzubieten oder anzunehmen, ausgenommen symbolische Geschenke oder Geschenke, die als Versuch der Beeinflussung von Entscheidungen interpretiert werden könnten.

  • Auslegung des Wertes: Bei Zweifeln über die Definition des symbolischen Wertes muss in jedem Fall die Interpretation des geschäftsführenden Direktors oder von 2 Geschäftsführern gemeinsam eingeholt werden.

 

6. Interessenkonflikt

  • Die Mitarbeiter von Bech Packaging sp. z o.o. dürfen nicht zulassen, dass ihre privaten Interessen mit den Interessen des Unternehmens in Konflikt geraten.

  • Mögliche Interessenkonflikte müssen dem geschäftsführenden Direktor oder der Geschäftsführung unverzüglich gemeldet werden.

 

7. Beziehungen zu Lieferanten und Kunden

  • Transparenz: Alle Beziehungen zu Lieferanten und Kunden müssen auf Ehrlichkeit und Transparenz beruhen.

  • Auswahlkriterien: Die Auswahl von Lieferanten, Subunternehmern oder anderen Geschäftspartnern basiert auf objektiven Kriterien wie Preis, Qualität, rechtzeitige Lieferung oder anderen Kriterien, die dem Umfang der Zusammenarbeit entsprechen.




8. Meldung von Unregelmäßigkeiten

  • Bech Packaging sp. z o.o. bietet vertrauliche Kommunikationskanäle für Mitarbeiter, die einen Verdacht auf Korruption oder anderes unethisches Verhalten melden möchten. Die Einzelheiten des Verfahrens sind im Verfahren für Interne Meldungen von Bech Packaging sp. z o.o. beschrieben.

  • Diejenigen, die Meldungen machen, sind vor jeder Form von Repressalien geschützt.

 

9. Schulung und Ausbildung

  • Das Unternehmen verpflichtet sich, seine Mitarbeiter regelmäßig in der Antikorruptionspolitik zu schulen.

  • Neue Mitarbeiter von Bech Packaging sp. z o.o. werden während ihres Einführungsprozesses obligatorisch mit der Antikorruptionspolitik vertraut gemacht.

 

10. Überwachung und Kontrolle

  • Die Geschäftsführung, das Management und die Bevollmächtigten von Gewerkschaften und Berufsverbänden werden die Einhaltung der Antikorruptionspolitik regelmäßig überwachen.

  • Werden Unregelmäßigkeiten aufgedeckt, werden geeignete Maßnahmen ergriffen, einschließlich disziplinarischer oder rechtlicher Schritte.

 

11. Konsequenzen bei Verstößen

  • Verstöße gegen die Antikorruptionspolitik können disziplinarische Sanktionen nach sich ziehen, einschließlich der disziplinarischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Rückerstattung aller erhaltenen Leistungen.

  • Bei schweren Verstößen behält sich das Unternehmen das Recht vor, die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu benachrichtigen.

 

12. Verantwortlichkeiten des Managements

  • Die Geschäftsführung von Bech Packaging sp. z o.o. verpflichtet sich zu vorbildlichem Verhalten bei der Förderung einer ethischen Geschäftskultur.

  • Die Führungskräfte von Bech Packaging sp. z o.o. sind verpflichtet, mit gutem Beispiel voranzugehen und ihre Kollegen dabei zu unterstützen, die Grundsätze dieser Politik zu verstehen und anzuwenden.

 

13. Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden

  • Das Unternehmen verpflichtet sich, im Falle von Ermittlungen im Zusammenhang mit Korruption umfassend mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten.

 

14. Schlussbestimmungen

  • Fragen zu dieser Politik sollten an den geschäftsführenden Direktor oder die Geschäftsführung von Bech Packaging sp. z o.o. gerichtet werden oder über den anonymen Informationskanal, der im Verfahren für Interne Meldungen von Bech Packaging sp. z o.o. beschrieben ist.